Seit 01.07.2009 ist der Energieausweis für alle Nichtwohnimmobilien gesetzliche Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Leasing u.a.
Hierbei besteht grundsätzlich die Wahl zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis. Liegen alle notwendigen Verbräuche und sonstige Daten wie z.B. Leerstände der letzten 3 Jahre durchgängig vor, kann der verbrauchsorientierte Energieausweis erstellt werden. Ist kurz- oder mittelfristig eine Sanierung vorgesehen, empfiehlt sich der bedarfsorientierte Energieausweis mit Beratungsbericht. Hierbei werden die einzelnen Bauteile ausgewertet und Empfehlungen für die Sanierung aufgezeigt. Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599.