Sachverständige Energieberatung und Energieausweise erstellen lassen

Die Ansprüche an Neubauten und Bestandsimmobilien durch gesetzliche Vorgaben machen eine Beratung der Betreiber und Eigentümer notwendig. Nur so können Fördermittel wie Zuschüsse der BAFA oder zinsgünstige KfW-Kredite in Anspruch genommen werden. Privathaushalte, Gewerbebetriebe und Unternehmen, die ein hohes Energieeinsparpotential aufweisen, sind besonders förderungswürdig. Für verpflichtende Transparenz sorgt der Energieausweis, den Sie bei mir als neutralem Fachingenieur erstellen lassen können.
Einen Energieausweis erstellen zu lassen, ist seit dem Jahr 2009 Pflicht: Ziel der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energiesparverordnung 2008 war es, für mehr Transparenz zu sorgen, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Das Energieausweis erstellen dient als wesentliche Entscheidungshilfe für Kauf- oder Mietinteressenten, denn es ermöglicht, die Energiekosten (Heizkosten) zu antizipieren. Besonders in energetisch nicht sanierten Altbauten steigen die Heizkosten und werden aus diesem Grund oft sogar als „zweite Miete“ bezeichnet. Damit Sie sicher sein können, dass der Energieausweis korrekt erstellt wird, sollten Sie einen Experten mit dieser Aufgabe beauftragen.
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Energieberater: Ihr Experte für Energieeffizienz

Durch meine Qualifikation als Diplom-Ingenieur sowie ständige Weiterbildungen, u.a. zum Fachingenieur für Energieeffizienz, bin ich in der Lage, als Energieberater Immobilieneigentümern hochwertige Dienstleistungen anzubieten. Neben der Aufgabe, den Energieausweis zu erstellen, berate ich Sie über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und gebe Ihnen konkrete Modernisierungsempfehlungen. Als Energieberater bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn Sie darauf Wert legen, die Energiebilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, die Umwelt zu entlasten, Heizkosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.

Energie­beratungs­bericht / Sanierungs­fahrplan:

Eine Energieberatung umfasst die gesamte Bestandsaufnahme und das Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Bei Neubauten wird die energetische Planung künftig zum Standard gehören. Eine umfassende Energieberatung empfiehlt sich bei anstehenden energetischen Gebäudesanierungen bzw. wird zur Inanspruchnahme der Fördermittel verlangt.

Die Energieberatung ist der erste Schritt zur energetischen Sanierung. Sie besteht aus folgenden Leistungen:

Dokumentation des Gebäudebestandes

Ausarbeitung von Maßnahmenvarianten zur energetischen Sanierung

Variantenvergleiche mit Kostenaufstellung, Kosten/Nutzen-Vergleich, Amortisationsrechnungen

Festlegung der Zielsetzung der energetischen Sanierung

Überprüfung der bauphysikalischen Auswirkungen und Verträglichkeit

Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten über Fördermittel und Zuschüsse

Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel und Zuschüsse

Überwachung und Dokumentation der Maßnahmendurchführung

Ein Sanierungsplan ist die verkürzte Form des Energieberatungsberichtes. Auf Basis einer Wärmeschutz­berechnung ist es möglich, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, der die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigt. Eine Optimierung der Fassadendämmung, der Austausch veralteter Fenster gegen moderne Thermofenster, eine neue Dachdämmung und selbstverständlich der Einbau einer modernen Heizungsanlage tragen wesentlich zur Verbesserung der energetischen Qualität bei. Mit dem Erstellen eines Energieberatungsberichts informiere ich Sie über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung und auch über die Option, mit staatlicher Förderung durch die KfW die Investitionskosten zu senken. Selbstverständlich unterstütze ich Sie außerdem dabei, den Förderantrag zu stellen. Im Zuge eines Energieberatungsberichts kann ein Energieausweis erstellt werden.
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Wärme­schutz­nachweis und Wärme­brücken­berechnung

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, müssen Sie einen Wärmeschutznachweis erbringen. Ziel ist dabei, schon in der Bauphase durch Wahl der Materialien und der Heizungsanlage für eine optimale Energieeffizienz zu sorgen, um Heizkosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wärmeschutznachweise werden nach einer Erweiterung, Sanierung oder für den Neubau benötigt. Damit wird der Nachweis erbracht, dass das Gebäude die Anforderungen der EnEV erfüllt. Wenn man bedenkt, dass 70 Prozent der Energieaufwendungen privater Haushalte auf die Heizung entfallen, wird deutlich, dass es sinnvoll ist, bereits bei der Planung von Sanierungen und Neubauten die Energieeffizienz zu berücksichtigen. Das Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Wärmeschutznachweis oder einen Energieausweis zu erstellen. Darüber hinaus übernehmen wir die Wärmebrückenberechnung, mit der festgestellt wird, an welchen Stellen der Gebäudehülle zu viel Wärme entweicht und Kälte eindringt. Die Wärmebrückenberechnung optimiert den Wärmeschutznachweis und kann u.a. zu höheren Fördermitteln führen.

Warum wird ein EnEV-Nachweis oder Wärme­schutz­nachweis benötigt?

Der energetische Standard von Immobilien soll schrittweise, aber dennoch zügig verbessert werden. Es gelten regulierende Verordnungen zur Verbesserung der Klima- und Umweltbelastung durch den Gebäudebetrieb und dem damit verbundenen Energiebedarf. Dies gilt in erster Linie für den Neubau. Für Maßnahmen bezüglich der Sanierung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden sind jedoch ebenfalls zahlreiche Richtlinien vorgeschrieben. Damit Baumaßnahmen genehmigungsfähig werden, bedarf es der Einhaltung verschiedenster Anforderungen und Nachweise, die der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) formuliert. Ab Herbst 2020 tritt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft.
EnEV-Nachweis oder Energieausweis erstellen lassen?

Oftmals wird das Erstellen des EnEV-Nachweises mit dem Energieausweis erstellen verwechselt. Die EnEV beinhaltet jedoch deutlich mehr Aspekte und Anforderungen als der reine Energieausweis und dient der Energieeinsparung, vor allem der nicht erneuerbaren Primärenergie in Gebäuden. Sie bezieht sich auf alle Immobilien, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden sowie deren Anlagen und Einrichtungen der Heiz-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Die EnEV differenziert dabei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Das Energieausweis erstellen dient lediglich als ein Teil zahlreicher weiterer Anforderungen der sogenannten „EnEV-Nachweise", "Wärmeschutznachweise" oder "Energienachweise".

Was wird durch die EnEV geregelt?
Die EnEV stellt Anforderungen an die für ein Gebäude benötigte Primärenergie, seine thermische Hülle, den Mindestwärmeschutz und den sommerlichen Wärmeschutz. Diese Anforderungen sind für Neubauten zwingende Bestandteile des EnEV-Nachweises, der oft bereits mit dem Bauantrag, rechtlich bindend aber spätestens mit der Fertigstellung des Gebäudes vorzulegen ist.
Was beinhaltet ein EnEV-Nachweis oder Wärmeschutznachweis im Einzelnen?

Generell wird für Neubauten ein Gesamtnachweis erstellt und auf diese Weise die gesamte Immobilie energetisch bewertet. Anhand der Berechnung der Basisflächen unter Berücksichtigung von Randbedingungen und vielem mehr, wird die benötigte und gewünschte Anlagentechnik festgelegt. Bei Wohngebäuden umfasst dies die Heizwärme- und Warmwassererzeugung, die Lüftung und gegebenenfalls die Klimatisierung. Bei Nichtwohngebäude wird darüber hinaus auch die vorgesehene Beleuchtung berücksichtigt. Bei Sanierungen bestehen wiederum Sonderregelungen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Öffentlich-rechtlicher Wärmeschutznachweis nach EnEV und EEWärmeG 
  • Wärmebrückenberechnung 
  • Nachweis des sommerlichen Hitzeschutzes
  • Energieausweis erstellen 
  • KfW-Fördermittelanträge 
  • BAFA-Beratungsberichte und Zuschüsse
Sie benötigen Hilfe?
Wir sind gerne für Sie da!

Energiepass: Welche Informationen enthält er?

Der Energieausweis oder Energiepass ist der energetische Steckbrief eines Gebäudes und dokumentiert durch das Erstellen den Energiestandard. Sie können am Energiepass also ablesen, wie energieeffizient Ihr Haus ist. Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und zu den dort genutzten Brennstoffen. Außerdem beinhaltet der Energiepass Energiekennwerte. Energieausweise neueren Datums kategorisieren das Gebäude ähnlich wie Elektrogeräte in Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Der Energieberater muss den Energieausweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellen bzw. ab Herbst 2020 gemäß des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und ihn mit seinem Namen, der Berufsbezeichnung, dem Datum der Ausstellung sowie einer Signatur versehen. Nach zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Bei einem Eigentümerwechsel ist kein Energiepass nötig, wenn ein gültiger bereits vorliegt. Die energetische Qualität Ihres Hauses wird bei der Immobilienbewertung berücksichtigt. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz tragen somit direkt zur Erhöhung des Immobilienwerts bei.

Warum sollten Sie einen Energieausweis erstellen lassen?

Für Vermietung und Verkauf

Einhaltung gesetzlicher Pflichten

Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes

Wichtiges Entscheidungskriterium für Mieter und Käufer

Identifizierung von Einsparpotentialen beim Energiebedarf

Wertvoller Beitrag zum Klimaschutz (Modernisierungsempfehlungen)

Energieausweis: die zwei Möglichkeiten der Erstellung

Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis)

Verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchs­ausweis)

Wann welches Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs zur Anwendung kommt, wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab Herbst 2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgegeben.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann, insbesondere wegen schwankender Witterungseinflüsse und eines sich ändernden Nutzerverhaltens, vom angegebenen Energieverbrauch abweichen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aufwändiger zu erstellen. Der Zustand der Immobilie wird zunächst bei einem Vor-Ort-Termin analysiert. Für die Berechnung werden dann die energetische Qualität der gesamten baulichen Gebäudebestandteile sowie die Heizungsanlage zugrunde gelegt.

Die Ausstellungsberechtigung unterliegt den in der Energieeinsparverordnung bzw. im Gebäude-Energie-Gesetz beschriebenen Voraussetzungen für das Energieausweis-Erstellen. Skepsis gegenüber besonders billigen Angeboten, insbesondere aus dem Internet, ist berechtigt. Als zugelassener Berater bin ich berechtigt, sowohl den verbrauchsorientierten als auch den bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen und kann Ihnen darüber hinaus eine geförderte Vor-Ort-Beratung anbieten.

Wir bieten für jeden Anlass die passende Beratung
 Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Mitglied der

Beratender Ingenieur
Ingenieur BDB

Kontaktdaten

Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner

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