Sachverständige Energieberatung und Energieausweise erstellen lassen

Wärme­schutz­nachweis und Wärme­brücken­berechnung

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, müssen Sie einen Wärmeschutznachweis erbringen. Ziel ist dabei, schon in der Bauphase durch Wahl der Materialien und der Heizungsanlage für eine optimale Energieeffizienz zu sorgen, um Heizkosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wärmeschutznachweise werden nach einer Erweiterung, Sanierung oder für den Neubau benötigt. Damit wird der Nachweis erbracht, dass das Gebäude die Anforderungen der EnEV erfüllt. Wenn man bedenkt, dass 70 Prozent der Energieaufwendungen privater Haushalte auf die Heizung entfallen, wird deutlich, dass es sinnvoll ist, bereits bei der Planung von Sanierungen und Neubauten die Energieeffizienz zu berücksichtigen. Das Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner ist der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Wärmeschutznachweis oder einen Energieausweis zu erstellen. Darüber hinaus übernehmen wir die Wärmebrückenberechnung, mit der festgestellt wird, an welchen Stellen der Gebäudehülle zu viel Wärme entweicht und Kälte eindringt. Die Wärmebrückenberechnung optimiert den Wärmeschutznachweis und kann u.a. zu höheren Fördermitteln führen.

Warum wird ein EnEV-Nachweis oder Wärme­schutz­nachweis benötigt?

Der energetische Standard von Immobilien soll schrittweise, aber dennoch zügig verbessert werden. Es gelten regulierende Verordnungen zur Verbesserung der Klima- und Umweltbelastung durch den Gebäudebetrieb und dem damit verbundenen Energiebedarf. Dies gilt in erster Linie für den Neubau. Für Maßnahmen bezüglich der Sanierung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden sind jedoch ebenfalls zahlreiche Richtlinien vorgeschrieben. Damit Baumaßnahmen genehmigungsfähig werden, bedarf es der Einhaltung verschiedenster Anforderungen und Nachweise, die der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) formuliert. Ab Herbst 2020 tritt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft.
EnEV-Nachweis oder Energieausweis erstellen lassen?
Was wird durch die EnEV geregelt?
Was beinhaltet ein EnEV-Nachweis oder Wärmeschutznachweis im Einzelnen?

Energieausweis: die zwei Möglichkeiten der Erstellung

Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis)

Verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchs­ausweis)

Wann welches Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs zur Anwendung kommt, wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab Herbst 2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgegeben.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann, insbesondere wegen schwankender Witterungseinflüsse und eines sich ändernden Nutzerverhaltens, vom angegebenen Energieverbrauch abweichen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aufwändiger zu erstellen. Der Zustand der Immobilie wird zunächst bei einem Vor-Ort-Termin analysiert. Für die Berechnung werden dann die energetische Qualität der gesamten baulichen Gebäudebestandteile sowie die Heizungsanlage zugrunde gelegt.

Die Ausstellungsberechtigung unterliegt den in der Energieeinsparverordnung bzw. im Gebäude-Energie-Gesetz beschriebenen Voraussetzungen für das Energieausweis-Erstellen. Skepsis gegenüber besonders billigen Angeboten, insbesondere aus dem Internet, ist berechtigt. Als zugelassener Berater bin ich berechtigt, sowohl den verbrauchsorientierten als auch den bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen und kann Ihnen darüber hinaus eine geförderte Vor-Ort-Beratung anbieten.

Wir bieten für jeden Anlass die passende Beratung
 Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


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Ingenieur BDB

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