Durch meine Qualifikation als Diplom-Ingenieur sowie ständige Weiterbildungen, u.a. zum Fachingenieur für Energieeffizienz, bin ich in der Lage, als Energieberater Immobilieneigentümern hochwertige Dienstleistungen anzubieten. Neben der Aufgabe, den Energieausweis zu erstellen, berate ich Sie über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und gebe Ihnen konkrete Modernisierungsempfehlungen. Als Energieberater bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn Sie darauf Wert legen, die Energiebilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, die Umwelt zu entlasten, Heizkosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.
Eine Energieberatung umfasst die gesamte Bestandsaufnahme und das Aufzeigen der verschiedenen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Bei Neubauten wird die energetische Planung künftig zum Standard gehören. Eine umfassende Energieberatung empfiehlt sich bei anstehenden energetischen Gebäudesanierungen bzw. wird zur Inanspruchnahme der Fördermittel verlangt.
Die Energieberatung ist der erste Schritt zur energetischen Sanierung. Sie besteht aus folgenden Leistungen:
Oftmals wird das Erstellen des EnEV-Nachweises mit dem Energieausweis erstellen verwechselt. Die EnEV beinhaltet jedoch deutlich mehr Aspekte und Anforderungen als der reine Energieausweis und dient der Energieeinsparung, vor allem der nicht erneuerbaren Primärenergie in Gebäuden. Sie bezieht sich auf alle Immobilien, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden sowie deren Anlagen und Einrichtungen der Heiz-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Die EnEV differenziert dabei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Das Energieausweis erstellen dient lediglich als ein Teil zahlreicher weiterer Anforderungen der sogenannten „EnEV-Nachweise", "Wärmeschutznachweise" oder "Energienachweise".
Generell wird für Neubauten ein Gesamtnachweis erstellt und auf diese Weise die gesamte Immobilie energetisch bewertet. Anhand der Berechnung der Basisflächen unter Berücksichtigung von Randbedingungen und vielem mehr, wird die benötigte und gewünschte Anlagentechnik festgelegt. Bei Wohngebäuden umfasst dies die Heizwärme- und Warmwassererzeugung, die Lüftung und gegebenenfalls die Klimatisierung. Bei Nichtwohngebäude wird darüber hinaus auch die vorgesehene Beleuchtung berücksichtigt. Bei Sanierungen bestehen wiederum Sonderregelungen.
Unsere Leistungen für Sie:
Der Energieausweis oder Energiepass ist der energetische Steckbrief eines Gebäudes und dokumentiert durch das Erstellen den Energiestandard. Sie können am Energiepass also ablesen, wie energieeffizient Ihr Haus ist. Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und zu den dort genutzten Brennstoffen. Außerdem beinhaltet der Energiepass Energiekennwerte. Energieausweise neueren Datums kategorisieren das Gebäude ähnlich wie Elektrogeräte in Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Der Energieberater muss den Energieausweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellen bzw. ab Herbst 2020 gemäß des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und ihn mit seinem Namen, der Berufsbezeichnung, dem Datum der Ausstellung sowie einer Signatur versehen. Nach zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Bei einem Eigentümerwechsel ist kein Energiepass nötig, wenn ein gültiger bereits vorliegt. Die energetische Qualität Ihres Hauses wird bei der Immobilienbewertung berücksichtigt. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz tragen somit direkt zur Erhöhung des Immobilienwerts bei.
Warum sollten Sie einen Energieausweis erstellen lassen?
Wann welches Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs zur Anwendung kommt, wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab Herbst 2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgegeben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann, insbesondere wegen schwankender Witterungseinflüsse und eines sich ändernden Nutzerverhaltens, vom angegebenen Energieverbrauch abweichen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aufwändiger zu erstellen. Der Zustand der Immobilie wird zunächst bei einem Vor-Ort-Termin analysiert. Für die Berechnung werden dann die energetische Qualität der gesamten baulichen Gebäudebestandteile sowie die Heizungsanlage zugrunde gelegt.
Die Ausstellungsberechtigung unterliegt den in der Energieeinsparverordnung bzw. im Gebäude-Energie-Gesetz beschriebenen Voraussetzungen für das Energieausweis-Erstellen. Skepsis gegenüber besonders billigen Angeboten, insbesondere aus dem Internet, ist berechtigt. Als zugelassener Berater bin ich berechtigt, sowohl den verbrauchsorientierten als auch den bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen und kann Ihnen darüber hinaus eine geförderte Vor-Ort-Beratung anbieten.