Wann welches Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauchs zur Anwendung kommt, wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. ab Herbst 2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vorgegeben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann, insbesondere wegen schwankender Witterungseinflüsse und eines sich ändernden Nutzerverhaltens, vom angegebenen Energieverbrauch abweichen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aufwändiger zu erstellen. Der Zustand der Immobilie wird zunächst bei einem Vor-Ort-Termin analysiert. Für die Berechnung werden dann die energetische Qualität der gesamten baulichen Gebäudebestandteile sowie die Heizungsanlage zugrunde gelegt.
Die Ausstellungsberechtigung unterliegt den in der Energieeinsparverordnung bzw. im Gebäude-Energie-Gesetz beschriebenen Voraussetzungen für das Energieausweis-Erstellen. Skepsis gegenüber besonders billigen Angeboten, insbesondere aus dem Internet, ist berechtigt. Als zugelassener Berater bin ich berechtigt, sowohl den verbrauchsorientierten als auch den bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen und kann Ihnen darüber hinaus eine geförderte Vor-Ort-Beratung anbieten.