Was hat es mit dem EWärmeG Baden-Württemberg auf sich?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg ist eine wichtige gesetzliche Bestimmung, die viele Hausbesitzer betrifft, aber oft nicht richtig verstanden wird. Das Gesetz besagt, dass beim Einbau einer fossilen Heizungsanlage in Wohngebäuden 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien oder entsprechende Ersatzmaßnahmen gedeckt werden müssen.

Viele Hausbesitzer stehen vor der Herausforderung, diese 15% zu erfüllen, wenn sie ihre alte Öl- oder Gasheizung austauschen müssen. Hier kommt der individuelle Sanierungsfahrplan ins Spiel: Er kann als Erfüllungsoption für 5% der geforderten 15% angerechnet werden. Das bedeutet, Sie müssen nur noch 10% durch andere Maßnahmen erfüllen, was deutlich kostengünstiger ist.

Die verbleibenden 10% können Sie beispielsweise durch eine kleine Photovoltaikanlage oder durch zusätzliche Dämmmaßnahmen erfüllen. Ohne den Sanierungsfahrplan müssten Sie die vollen 15% durch technische Anlagen oder Dämmung erreichen, was oft deutlich teurer ist.

Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan sogar die kompletten 15% erfüllen, was ihn zu einer sehr attraktiven Option macht. Der Sanierungsfahrplan dient also nicht nur als Planungsinstrument für Ihre energetische Sanierung, sondern auch als kostengünstige Erfüllungsoption für gesetzliche Vorgaben.

Was gilt beim Heizungstausch in Baden-Württemberg?
Wenn du in Baden-Württemberg deine Heizung austauschst, musst du bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Hier greifen zwei wichtige Gesetze:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – gilt bundesweit
  • Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) – gilt zusätzlich für bestehende Wohngebäude in Baden-Württemberg

Was schreibt das GEG vor?
Das GEG legt bundesweit fest, dass bei einem Heizungstausch in bestehenden Gebäuden seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen sollen.​
Aber:​
In den meisten Fällen gilt eine Übergangsregelung bis 2028. In dieser Zeit dürfen noch Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden – aber nur mit Auflagen.
Spätestens bis Mitte 2028 muss dann ein Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgen oder nachgerüstet werden.

Und was gilt zusätzlich durch das EWärmeG in Baden-Württemberg?
Wenn du in einem bestehenden Wohngebäude in Baden-Württemberg die Heizung austauschst, musst du 15 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Diese Pflicht kommt zusätzlich zum GEG, solange das EWärmeG noch gilt (Stand jetzt: nicht aufgehoben).

Beispiel:​
Du baust eine neue Öl- oder Gasheizung ein – dann musst du zusätzlich eine dieser Maßnahmen machen, um die 15 % zu erfüllen:

  • Solaranlage aufs Dach (z. B. Solarthermie für Warmwasser)
  • Wärmepumpe als Unterstützung
  • Holzofen mit Wassertasche
  • Sanierungsfahrplan vom Energieberater
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke
  • Anschluss an ein Nahwärmenetz
  • … oder andere zulässige Optionen

Wichtig: Du musst belegen, wie du die 15 % erfüllst – sonst droht ein Bußgeld.

Was empfehlen wir als Energieberater?

  1. Vor dem Heizungstausch beraten lassen – damit du keine Förderung verlierst und keine Gesetzesverstöße riskierst.
  2. Sanierungsfahrplan erstellen lassen – der wird beim EWärmeG zu 100 % angerechnet und zusätzlich für spätere Maßnahmen staatlich gefördert (bis zu 50 %).
  3. Gleich auf zukunftssichere Technik setzen – z. B. Wärmepumpe oder Hybridlösung. Das spart dir langfristig Geld und Aufwand.

Wichtige Fristen für Öl- und Gasheizungen:

  • Bis 30. Juni 2028: Öl- und Gasheizungen können noch ohne weitere Auflagen eingebaut werden
  • Ab 1. Januar 2029: Neue Öl-/Gasheizungen müssen mindestens 15% Bioheizöl, Biogas oder Wasserstoff verwenden
  • Ab 2035: 30% Bioheizöl/Biogas/Wasserstoff erforderlich
  • Ab 2040: 60% Bioheizöl/Biogas/Wasserstoff erforderlich

Müssen Sie das EWärmeG erfüllen und suchen nach der kostengünstigsten Lösung? Wir erstellen Ihnen einen Sanierungsfahrplan, der 5% der Verpflichtung erfüllt.
Kontaktieren Sie uns unter 07136 9649614!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner

Diutweg 4
74177 Bad Friedrichshall

Telefon: 07136 9649614
E-Mail: info@svbuero-schreiner.de

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.

Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.

Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.

Was genau ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?​2025-06-17T11:03:18+00:00

Der iSFP zeigt, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch modernisieren können – inklusive Fördermöglichkeiten. Ideal für Eigentümer, die strukturiert sanieren wollen.

Warum ist eine Baubegleitung durch den Energieberater sinnvoll?​2025-06-17T11:03:56+00:00

Weil sie Fehler und Mehrkosten vermeidet. Wir prüfen Maßnahmen, stimmen Handwerker ab und sorgen dafür, dass Fördergelder nicht verloren gehen.
Wichtig: Die Baubegleitung ist bei geförderten Sanierungen verpflichtend – und wird selbst ebenfalls gefördert (bis zu 50 % Zuschuss durch das BAFA).

Muss ich als Eigentümer die Förderanträge selbst stellen?​2025-06-17T11:04:23+00:00

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle übernehmen wir das für Sie. Bei Heizungsförderungen müssen Sie den Antrag selbst stellen – wir unterstützen Sie mit allen nötigen Nachweisen.

Was bringt mir eine Heizlastberechnung?​2025-06-17T11:04:46+00:00

Die Heizlast ist das Fundament jeder effizienten Heizungsplanung. Sie vermeidet überdimensionierte Anlagen, spart Energie und ist für Fördermittel Pflicht.

Was kostet eine Energieberatung?​2025-07-09T07:40:37+00:00

Das hängt vom Objekt und Umfang der Leistungen ab – eine pauschale Aussage wäre unseriös. Wir machen Ihnen ein faires, maßgeschneidertes Angebot.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen konkret ab?​2025-06-17T11:05:28+00:00

Unverbindliches Erstgespräch, Vor-Ort-Termin oder digitale Datenerfassung, Analyse und Auswertung, Bericht, Nachbesprechung – alles transparent und planbar.

Warum sollte eine Wertermittlung durch uns erstellt werden?2025-07-09T08:41:23+00:00

Weil Sie mit uns auf fundierte Marktkenntnis, objektive Bewertung und transparente Methoden vertrauen können – für eine realistische Einschätzung Ihrer Immobilie.

Was kostet eine Wertermittlung?2025-07-09T08:42:14+00:00

Die Kosten hängen vom Umfang und der Art der Wertermittlung ab. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot, das genau zu Ihrem Bedarf passt.

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