Gebäudeenergiegesetz & kommunale Wärmeplanung – Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Seit Anfang 2024 gelten neue Regeln für Heizungen und energetisches Sanieren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde verschärft. Zusätzlich kommt die kommunale Wärmeplanung – und das betrifft auch private Eigentümer.
🔍 Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG schreibt vor:
Neue Heizungen müssen ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Klassische Öl- und Gasheizungen sind damit – je nach Region – nicht mehr ohne Weiteres zulässig.
Die genaue Umsetzung hängt vom Ort ab. Entscheidend ist, ob Ihre Kommune bereits eine kommunale Wärmeplanung erstellt hat oder noch nicht.
🏘️ Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?
Städte und Gemeinden müssen bis spätestens 2028 ein Konzept vorlegen, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral gestaltet werden soll. In größeren Städten passiert das schon früher – dort gilt die Pflicht schon ab 2026.
In dieser Planung wird z. B. festgelegt:
- Ob ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz vorgesehen ist
- Welche Gebiete vorrangig mit Wärmepumpen oder Biomasse beheizt werden sollen
- Wo zentrale Lösungen geplant sind
Für Eigentümer bedeutet das:
Ob und welche Heiztechnologie erlaubt ist, kann sich je nach Ort stark unterscheiden.
🔧 Welche Heizsysteme sind künftig noch erlaubt?
Je nach Wärmeplanung können folgende Systeme erlaubt bzw. förderfähig sein:
- Wärmepumpe
- Pellet- oder Holzheizung (ggf. mit Solaranlage kombiniert)
- Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
- Hybridlösungen, wenn sie die 65 %-Regel erfüllen
Eine neue Gas- oder Ölheizung ohne Hybridlösung ist in vielen Fällen nicht mehr zulässig.
🧭 Was heißt das für Sie als Eigentümer?
Wenn Ihre Heizung alt ist oder Sie sanieren wollen, gilt:
Nicht einfach austauschen – erst planen!
Denn wer jetzt eine neue Heizung einbaut, ohne die örtliche Planung zu kennen,
- riskiert Fördermittel zu verlieren,
- baut im schlimmsten Fall nicht gesetzeskonform,
- und muss später teuer nachrüsten.
💬 Wie wir helfen
Wir prüfen für Sie:
- Ob Ihre Immobilie von der Wärmeplanung betroffen ist
- Welche Heiztechnologien bei Ihnen sinnvoll und zulässig sind
- Wie Sie die 65 %-Anforderung erfüllen
- Welche Fördermittel es für Ihre Situation gibt
✅ Fazit
Die neuen Regeln sind komplex – aber planbar.
Wer rechtzeitig handelt und sich beraten lässt, spart Geld, Zeit und Ärger.
Wir begleiten Sie durch die neuen Vorgaben – mit klarem Plan statt Verwirrung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Sachverständigenbüro Wolfgang Schreiner
Diutweg 4
74177 Bad Friedrichshall
Telefon: 07136 9649614
E-Mail: info@svbuero-schreiner.de
Das sagen unsere Kunden:
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
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Wichtig: Die Baubegleitung ist bei geförderten Sanierungen verpflichtend – und wird selbst ebenfalls gefördert (bis zu 50 % Zuschuss durch das BAFA).
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle übernehmen wir das für Sie. Bei Heizungsförderungen müssen Sie den Antrag selbst stellen – wir unterstützen Sie mit allen nötigen Nachweisen.
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